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Konfliktbehandlung für

Privatpatienten:

Ich bin staatlich

anerkannte Gütestelle,

also Schiedsrichter.

DER RECHSTANWALT ALS
STAATLICH ANERKANNTE GÜTESTELLE
UND MEDIATOR IN DRESDEN

Von 2009 bis 2019 habe ich als Lehrbeauftragter für an der TU Dresden ADR- Verfahren unterrichtet und dabei versucht, den Studenten das beizubringen, was den meisten Menschen im Alltag immer wieder schwer fällt: Alternative Formen der Konfliktbearbeitung. (ADR steht für Alternative Dispute Resolution – Alternative Streitbeilegung.)

Nach meiner Erfahrung setzt sich die Mediation in Deutschland nur sehr schwer durch. Abgesehen von einigen wenigen Kanzleien, die aber meist ausschließlich Mediation anbieten, wird – jedenfalls nach meiner Erfahrung – eine Mediation bei Rechtsanwälten kaum nachgefragt. Was allerdings mehr gefragt ist, ist der Wunsch, mit der Gegenseite in einen Dialog über den Konflikt zu treten.

Die Schlichtung ist bei uns eher bekannt, zumal sie schon seit vielen Jahren im Bereich der Wirtschaft – insbesondere in der Bauwirtschaft – ihren festen Platz hat. Als staatlich anerkannte Gütestelle biete ich Schlichtungen an.

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Was ist eine staatlich anerkannte Gütestelle?

Wenn Sie vor Gericht gehen, können Sie sich den Richter nicht aussuchen. Sie können sich zwar beschweren, wenn das Gericht monatelang Ihre Sache nicht voranbringt, es nutzt aber nichts und eine Garantie, dass das Gericht die Sache zutreffend behandelt, haben Sie auch nicht. Das wahrscheinlichste Ergebnis eines Gerichtsprozesses ist dabei ein Vergleich.

Seit 2002 bin ich staatlich anerkannte Gütestelle, wenn Sie so wollen: Vom Staat anerkannter Schlichter.

Das Güteverfahren ist wie die Mediation freiwillig und auf Konsens ausgerichtet. Die Arbeitsweise des Schlichters ähnelt aber mehr der eines Schiedsrichters. Am Ende des Güteverfahrens steht entweder ein Vergleich oder die Feststellung, dass das Güteverfahren gescheitert ist.

Entscheidender Vorteil des Güteverfahrens:

Wenn die Parteien wirklich interessiert sind, ihren Konflikt zu verstehen, zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen ist dieses Verfahren vermutlich das Schnellste und Effektivste. Wenn die Parteien selbst anwaltlich vertreten sind, ist es kaum denkbar, dass man nicht in sehr kurzer Zeit zu einem Ergebnis kommt, mit dem die Parteien auch wirklich einverstanden sind.

Dabei ist das Verfahren sehr viel einfacher als der Gang zu Gericht. An die Antragsschrift werden keine sehr großen Voraussetzungen gesetzt und trotzdem ist es ein geregeltes Verfahren, welches nach einer Verfahrensordnung abläuft. Mit Zustellung der Antragstellung ist die Verjährung gehemmt – Sie verlieren also keine Zeit – und haben auf alle Fälle zumindest einen Erkenntnisgewinn.

Durch das Verfahren entsteht kein großes Prozessrisiko und mit einer Antragsschrift bei einer Gütestelle greifen Sie Ihren Konfliktgegner weit weniger an als mit einer Klage, die vom Gericht zugestellt wird und schon formal eine Drohung enthält.

Sehen Sie sich einmal meine Verfahrensordnung an! Insbesondere bei größeren Streitwerten bekommen Sie mit dem Antrag bei meiner Gütestelle einen sehr preiswerten Versuch, den Gegner zu einem immer noch einvernehmlichen Streitlösungsverfahren einzuladen.

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Was ist Mediation? 

“Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.” 

 

§ 1 Abs. 1 Mediationsgesetz


Als Wirtschaftsmediator bin ich gerne für Sie tätig. Ich arbeite aber auch mit Kolleginnen und Kollegen zusammen und bei manchen Konflikten, etwa in Familienstreitigkeiten oder in speziellen, eher technischen Prozessen, unterstütze ich Sie auch bei der Suche nach einem geeigneten Mediator.

Der Vorteil bei der Mediation liegt vor allem darin, dass langfristige Beziehungen nicht nur erhalten bleiben, sondern gestärkt werden. Deshalb kommt dieses Verfahren immer dann in Betracht, wenn die Parteien eines Konfliktes auch in Zukunft noch etwas miteinander zu tun haben müssen oder wollen. Ich denke hier an Partner (-Unternehmen) in langfristigen Vertragsverhältnissen, Arbeitnehmer - Arbeitgeberverhältnisse, Familienangehörige in Familienunternehmen u.ä.m.

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Wie steht es mit den Kosten?

Vor der Beauftragung steht immer die Frage nach den Kosten. Für Schichtungen und Mediationen eignen sich Zeithonorarvereinbarungen. Sie können jederzeit das Verfahren abbrechen und es wird nur die Arbeit bezahlt, die auch erbracht wurde. Normalerweise teilen sich die Konfliktparteien die Kosten – aber auch hier kann man alles sehr individuell vereinbaren.

Mein Stundensatz beträgt 200,00 € als Regelstundensatz. Abgerechnet werden angefangene 5 Minuten. Der Regelstundensatz gilt für gewerbliche Mandanten mit Gegenstandswerten von bis zu 50.000,00 €.

Bei Privatleuten und/oder sehr niedrigen Gegenstandswerten geht es auch günstiger. Darüber muss man dann sprechen. Kommt eine Einigung zustande, kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Die Parteien wissen am Ende, ob und wieviel sie durch das Verfahren gespart und der Schlichter damit verdient hat.